
(lat.) ist im klassischen römischen Recht das aus dem griechischen Recht kommende, ohne weiteres in unbeschränkter Höhe verzinsliche Darlehen im Seerecht. Gehen die auf dem Schiff verladenen Sachen unter, so wird der Darlehensnehmer frei.. Lit.: Kaser §§ 34 IV 2, 39 I 3; Mathiass, B., Das foenus nauticum und die geschichtliche Entstehung der B...
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